MTC - Micro Tech Components GmbH
Am Reitweg 15 - D-89407 Dillingen
Tel.: +49 (0) 9071 7945-0
Fax: +49 (0) 9071 7945-44
E-Mail: mtc.info@mtc.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

Diese Lieferungs-und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Verträge über Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Verträge als vereinbart. Individuelle Abreden gehen diesen Bedingungen vor, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers oder Bestellers sind für uns unverbindlich soweit sich ihre Regelungen nicht mit unseren Bedingungen decken. Dies gilt auch dann, wenn den Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.




2. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote erfolgen bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Die uns erteilten Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.




3. Preise

Alle angebotenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Fracht, Verpackung, sonstige Nebenkosten und gesetzliche Umsatzsteuer. Für den Fall einer wesentlichen Änderung der den Preis bestimmenden Faktoren behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Zollsätze können ggfs. ohne Vorankündigung durch die Zollbehörden geändert werden. Für direkt importierte Waren sind wir in diesem Fall zu einer sofortigen Preisanpassung berechtigt.




4. Lieferfristen

Wir bemühen uns die angegebenen voraussichtlichen Liefertermine einzuhalten. Da wir jedoch auf die pünktliche Zulieferung Dritter angewiesen sind, können wir für die Einhaltung der Termine keine Haftung übernehmen. Bei eventuellen Lieferverzögerungen ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen einzuräumen. Bei handelsüblicher Ware kann der Vertragspartner nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auch nach Fristablauf ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.




5. Versand

Die Gefahr für die von uns gelieferte Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn fracht- oder verpackungsfreie Lieferung vereinbart wurde. Alle Sendungen - einschl. etwaiger Rücksendungen - reisen ausschließlich auf Gefahr des Bestellers.




6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen netto Kasse zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Einlösungsvorbehalt angenommen. Eigentumsvorbehalte und verlängerte Eigentumsvorbehalte gemäß Ziff.7 dieser Lieferbedingungen gelten weiter, bis der Scheck- oder Wechselbetrag uns endgültig gutgeschrieben ist. Werden von uns Wechsel ausgestellt die vom Käufer akzeptiert sind, um diesem eine Bezahlung unserer Rechnung in bar oder durch Scheck zu ermöglichen, so bleiben die in Ziff.7 geregelten Rechte bestehen, bis wir aus der Wechselhaftung endgültig befreit sind.
Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Bei Kaufleuten ist ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, Warenlieferungen von Vorkasse oder sonstiger Sicherstellung von Zahlungen abhängig zu machen, oder Waren nur gegen Nachnahme zu versenden, wenn der Kunde erstmals bei uns bestellt und /oder eine Kreditprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Diese Rechte behalten wir uns auch für den Fall vor, wenn der Kunde mit früheren Zahlungen in Rückstand war oder ist.




7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Von etwaigen Pfändungen oder sonstigen Zwangsmaßnahmen in die Vorbehaltsware bzw. in die an uns abgetretenen Forderungen sind wir sofort - d.h. telefonisch oder telegrafisch - unter gleichzeitiger Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses zu benachrichtigen. Der Erwerber tritt bereits jetzt sicherungshalbersämtliche Zahlungsansprüche, welche ihm aus der Weiterveräußerung der Produkte zustehen, in Höhe des anteiligen Wertes des Sicherungsgutes an MTC ab.
Bei Zahlungseinstellung, bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bei Beginn eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotest oder bei erfolgter Pfändung erlischt das Recht des Käufers zum Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren. Eine etwaige Warenrücknahme durch MTC erfolgt nur zur Sicherung der Ansprüche; es liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag, auch wenn Teilzahlungen vereinbart wurden.




8. Gewährleistung

Die von uns gelieferten Erzeugnisse können von Dritten hergestellt sein. Die Leistungsangaben über die Erzeugnisse übernehmen wir von den Herstellern. Im Rahmen der Handelsüblichkeit sind diese technischen Angaben als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Der Käufer hat die Ware sofort nach Eintreffen zu kontrollieren. Mengen- und typenmäßige Beanstandungen, sowie Beanstandungen von Teilen mit äußerlich erkennbaren Mängeln werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich erfolgen. Sonstige qualitäts- oder güte-mäßige Mängel müssen im kaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von vier Wochen nach Eintreffen der Ware schriftlich reklamiert werden. Unterlassen der Reklamation hat den Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche zur Folge.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund -, auch auf Ersatz eines mittelbaren Schadens und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern sich nicht aus Ziff. 9 dieser AGB etwas anderes ergibt.
Vor dem Einbau der gelieferten Produkte in Geräte oder andere Sachen hat der Käufer die Produkte auf Mangelfreiheit zu prüfen. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Produkte zu dem vom Besteller vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen.
Für die von MTC gelieferten Waren gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen, es sei denn, dass der Kunde Gewährleistungsansprüche direkt gegenüber dem Hersteller der Produkte geltend macht. In diesem Fall gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Übergabe. Soweit Gewährleistungsansprüche bestehen ist die Haftung von MTC im kaufmännischen Geschäftsverkehr auf den Kaufpreis der Produkte begrenzt.



9. Haftungsklausel

Unsere Haftung, sowie die Haftung unserer bzw. für unsere gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellen auf Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus Verletzung von Nachbesserungspflichten und aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, es sei denn, die haftungsbegründenden Tatsachen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt auch für die Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen. Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ist auch unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt die Verletzung einer Hauptpflicht im Vertragsverhältnis vor.




10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz in Dillingen, Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Dillingen/Augsburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



11. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck zulässigerweise möglichst gleichkommend verwirklichen.
Der Käufer darf Rechte gegen MTC nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen, es sei denn, es handelt sich um die Abtretung einer Geldforderung, die von MTC schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt ist.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz machen wir darauf aufmerksam, daß wir Daten speichern und mit EDV verarbeiten.




MTC Micro Tech Components GmbH