Lexikon von A-Z

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REACH

Am 01. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft. Es handelt sich hierbei um eine Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Chemische Stoffe, die innerhalb des Geltungsbereichs von REACH in Verkehr gebracht werden, müssen vorher registriert werden. Die REACH-Verordnung hat in allen EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit.